Krankenversicherung in der Tschechischen Republik
In der Tschechischen Republik gibt es wie in jedem anderen EU-Land eine obligatorische Krankenversicherung. Nach dem Gesetz muss jeder Ausländer, der in der Tschechischen Republik wohnen möchte, einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abschließen, mit anderen Worten, er muss eine Krankenversicherung in der Tschechischen Republik haben.
Ausländische Staatsbürger müssen eine Krankenversicherung abschließen, wenn sie eine positive Visumentscheidung von der Botschaft der Tschechischen Republik erhalten. In diesem Fall muss die Gültigkeitsdauer der Versicherung mindestens die Dauer sein, für die Sie das Visum erhalten haben. Die Versicherung ist bereits bei der Aufnahme des Visums in den Reisepass in der tschechischen Botschaft und beim Grenzübertritt erforderlich. Derzeit ist die Krankenversicherung Tschechien Prag hier bietet eine Versicherungsgesellschaft an
Krankenversicherung muss von Personen:
- Ausländer mit einem langfristigen Visum oder einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis) in der Tschechischen Republik, die jedoch nicht für eine Organisation arbeiten, die ihren Sitz in der Tschechischen Republik hat;
- Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis auf dem Territorium der Tschechischen Republik haben, als Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines Ausländers, der eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der Tschechischen Republik hat.
Der Mindestversicherungsbetrag für Ausländer, die länger als 3 Monate in der Tschechischen Republik leben, beträgt € 60.000. Es ist nicht mehr als einmal im Jahr erlaubt, den Versicherer zu wechseln. Die Standardversicherung in der Tschechischen Republik ermöglicht es Ihnen, Dienstleistungen wie stationäre und ambulante Versorgung, Krankenhausaufenthalt, Beratung von Fachkräften und zahnärztliche Notfallversorgung kostenlos zu erhalten. In den meisten Fällen sollten Versicherte sogar kostenlose Arzneimittel zur Verfügung stellen.
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